Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Endlich staatliche Förderung ohne Rentenversicherungspflicht
Wenn du selbstständig bist, kennst du das Problem: Bei Riester warst du in den meisten Fällen außen vor, es sei denn, du warst rentenversicherungspflichtig oder über einen Ehepartner mittelbar berechtigt. Das ändert sich grundlegend – ab dem 1. Januar 2027 sind auch Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht förderberechtigt. Freelancer, Unternehmer, Freiberufler: Zum ersten Mal bekommt ihr staatliche Zulagen für eure private Altersvorsorge im Depot.
Was dir konkret zusteht
- 50 % Zulage auf deine ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr (bis zu 180 €),
- 25 % Zulage auf weitere Beiträge bis 1.800 € (bis zu 360 €) – zusammen also bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr,
- bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr (beitragsproportional),
- Steuerstundung: keine Abgeltungsteuer auf Gewinne und Dividenden in der Ansparphase,
- Sonderausgabenabzug: Beiträge bis 1.800 € plus Zulagen sind absetzbar – das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerersparnis für dich günstiger ist. Gerade bei gut laufender Selbstständigkeit mit hohem Steuersatz ist dieser Hebel oft noch wertvoller als die Zulage selbst.
Wie viel bei deiner Sparrate herauskommt, zeigt dir mein Zulagenrechner in 30 Sekunden.
Warum das für Selbstständige besonders wichtig ist
Als Selbstständiger hast du keine automatische Vorsorge – keine gesetzliche Rente, die nebenbei mitläuft, kein Arbeitgeber, der einzahlt. Jeder Euro Altersvorsorge ist deine eigene Entscheidung. Genau deshalb wiegt die neue Förderung doppelt: Sie ist nicht nur geschenktes Geld, sondern auch ein eingebauter Sparanreiz mit festem Rahmen. Und anders als bei der Rürup-Rente, die bisher oft die einzige geförderte Option für Selbstständige war, bleibt dein Kapital im Altersvorsorgedepot sichtbar, übertragbar und in der Auszahlphase flexibler.
Die Spielregeln, die du kennen musst
- Langfristbindung: Das Geld ist für die Rente gedacht. Vorzeitige Entnahmen sind förderschädlich – Zulagen und Steuervorteile müssten zurückgezahlt werden. Ausnahme: Wohnwirtschaftliche Verwendung (Immobilienkauf, Sanierung).
- Kein Ersatz für den Notgroschen: Gerade bei schwankenden Einnahmen gilt: Erst eine Liquiditätsreserve von 6+ Monatsausgaben aufbauen, dann langfristig binden.
- Flexible Beiträge: Du kannst deine Sparrate jederzeit anpassen – in guten Jahren mehr (bis 6.840 € pro Jahr einzahlbar), in mageren Jahren weniger. Schon 10 € im Monat sichern die Förderberechtigung dem Grunde nach.
- Auszahlphase: frühestens ab 65, als Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85.
Strategie: So kombinierst du als Selbstständiger sinnvoll
- Basis: Notgroschen auf dem Tagesgeld – bei Selbstständigen großzügiger bemessen als bei Angestellten.
- Förder-Baustein: Altersvorsorgedepot mindestens bis zur vollen Grundzulage besparen (150 € im Monat = 1.800 € im Jahr = volle 540 € Zulage). Das ist die höchste „Rendite“, die du risikofrei bekommen kannst.
- Flexibilitäts-Baustein: Alles darüber hinaus in einen normalen, ungeförderten ETF-Sparplan – jederzeit verfügbar, falls das Geschäft es braucht. Wie das geht, steht in meiner Schritt-für-Schritt-Anleitung.
- Steuer-Check: Kläre mit deinem Steuerberater, wie der Sonderausgabenabzug bei deinem Gewinn wirkt – bei hohen Steuersätzen kann es sinnvoll sein, näher an die 1.800 € zu gehen.
Mein Fazit
Für Selbstständige ist das Altersvorsorgedepot die größte Verbesserung der geförderten Vorsorge überhaupt – weil es sie zum ersten Mal wirklich einschließt. Wer ab dem 1. Januar 2027 dabei ist, nimmt vom ersten Jahr an die volle Förderung mit. Die Vorbereitung kannst du jetzt schon treffen: Sparrate festlegen, Kontostruktur aufräumen, Wissen aufbauen.