Altersvorsorgedepot: Ab wann geht es eigentlich los?

Fristen & Termine · Stand August 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten

„Altersvorsorgedepot ab wann?“ – das ist eine der Fragen, die mir am häufigsten begegnet. Und sie ist berechtigt, denn hinter dem Begriff stecken gleich vier verschiedene Zeitpunkte, die gern durcheinandergehen: wann es das Produkt überhaupt gibt, ab wann du einzahlen kannst, ab wann du wieder rankommst – und ab wann bestimmte Dinge nicht mehr gehen.

Ich gehe die vier der Reihe nach durch.

1. Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot? → 1. Januar 2027

Das Altersvorsorgereformgesetz ist längst beschlossen: Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt, verkündet wurde es am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt. Der Marktstart ist trotzdem erst der 1. Januar 2027.

Warum die lange Pause? Weil ein Altersvorsorgedepot kein normales Depot ist. Es muss zertifiziert werden – zuständig ist die Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamts für Steuern. Geprüft wird, ob ein Vertrag die gesetzlichen Kriterien für Zulagen und Steuervorteile erfüllt. Banken, Fondsplattformen und Neobroker brauchen diese Zeit, um ihre Produkte, Schnittstellen und Prozesse aufzubauen.

Wichtig zu wissen: Die Zertifizierung prüft nur die gesetzliche Konformität – nicht, ob ein Angebot günstig oder gut ist. Ein Zertifikat allein sagt also nichts über die Kosten. Genau darauf musst du selbst schauen, und genau da entscheidet sich am Ende viel Geld.

Vor dem 1. Januar 2027 kannst du also keinen Vertrag abschließen. Wer dir heute schon eines verkaufen will, verkauft dir etwas anderes.

2. Ab wann kannst du einzahlen – und was bringt es?

Sobald dein Vertrag läuft, also frühestens im Januar 2027. Damit die Förderung greift, musst du mindestens 120 € im Jahr einzahlen – das sind 10 € im Monat. Darunter gibt es gar keine Zulage.

Nach oben sind die Stufen so gestaffelt:

  • 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag → bis zu 180 €
  • 25 % auf den Teil von 360 € bis 1.800 € → bis zu 360 €
  • zusammen also maximal 540 € Grundzulage pro Jahr

Dazu kommen zwei Extras, die viele übersehen: Für jeden eingezahlten Euro bis 300 € gibt es 1 € Kinderzulage je Kind – der Staat verdoppelt hier also, und die vollen 300 € sind schon ab 25 € im Monat erreicht. Und wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.

Einzahlen kannst du insgesamt bis zu 6.840 € im Jahr. Alles über 1.800 € bekommt zwar keine Zulage mehr, wächst aber genauso steuerfrei mit.

3. Ab wann kommst du wieder an dein Geld? → frühestens mit 65

Das ist der Punkt, der die meisten wirklich interessiert. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Früher geht es nur, wenn du gleichzeitig auch deine gesetzliche Rente vorziehst.

Dieses Fünf-Jahres-Fenster ist praktischer, als es klingt: Läuft der Markt gerade schlecht, kannst du den Start nach hinten schieben und deinem Depot Zeit zur Erholung geben.

Für die Auszahlung selbst hast du drei Wege – oder eine Mischung daraus:

  • Bis zu 30 % als Einmalkapital auf einen Schlag
  • Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft
  • Lebenslange Leibrente – schützt dich davor, dass das Geld ausgeht, wenn du sehr alt wirst

Alles auf einmal auszahlen lassen geht nicht. Nur bei sehr kleinen Beträgen (Kleinbetragsrente) ist eine komplette Einmalauszahlung möglich.

Und ein Punkt, den du von Anfang an einplanen solltest: Der geförderte Teil wird in der Auszahlung voll nachgelagert besteuert – also mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz im Alter. Das ist der Deal: In der Ansparphase zahlst du keine Steuer, dafür später. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie hoch dein Steuersatz im Ruhestand ausfällt.

4. Ab wann geht etwas nicht mehr? → drei Stichtage, die du kennen solltest

Ab 2027 keine neuen Riester-Verträge mehr. Das alte Fördersystem wird für Neuabschlüsse geschlossen. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen weiter – aber neu abschließen kannst du dann nicht mehr.

Ab dem dritten Vertrag gibt es keine Förderung. Wer nach der Reform mehr als zwei Altersvorsorgeverträge nach neuem Recht abschließt, bekommt ab dem dritten keine förderfähigen Beiträge mehr. Maßgeblich ist das Datum des Vertragsabschlusses. Zwei Verträge sind also die Grenze – gut zu wissen, bevor man sammelt.

Vorzeitig auflösen ist teuer. Wer den Vertrag vorher kündigt, muss alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ausnahme: die Entnahme für eine selbst genutzte Immobilie oder eine energetische Sanierung – die ist unschädlich.

Was heißt das jetzt für dich?

Es gibt keinen Grund zur Hektik. Vor Januar 2027 kannst du ohnehin nichts abschließen, und wer heute Druck macht, hat andere Interessen.

Was du in der Zwischenzeit sinnvoll tun kannst:

  • Rechne durch, was für dich rauskommt. Die Förderung wirkt bei niedrigeren Einkommen und Familien ganz anders als bei Gutverdienern – bei den einen zieht die Zulage, bei den anderen der Steuervorteil.
  • Klär deinen Riester-Bestand. Wenn du einen hast, ist die Frage „behalten, beitragsfrei stellen oder übertragen“ jetzt relevant – nicht erst 2027. Ich habe die Optionen hier durchgespielt: Riester kündigen oder behalten?
  • Bereite dich auf den Kostenvergleich vor. Beim Standarddepot sind maximal 1 % Effektivkosten pro Jahr erlaubt. Das klingt wenig, ist es aber nicht: Über Jahrzehnte kann ein halbes Prozent Unterschied mehr kosten als die gesamte Kinderzulage einbringt – hier das Rechenbeispiel dazu.

Der letzte Punkt ist mir der wichtigste. Die Förderung bekommst du geschenkt – die Kosten zahlst du jeden Tag. Wer 2027 zum erstbesten Angebot greift, verschenkt unter Umständen mehr, als die Zulage jemals bringt.

Rechne es selbst nach: Mit meinem Altersvorsorgedepot-Rechner siehst du mit deinen eigenen Zahlen, wie viel Zulage dir zusteht, was der Steuervorteil bringt und was am Ende monatlich netto ankommt – inklusive Vergleich mit einem freien ETF-Depot.

Und wenn du unsicher bist, welcher Weg zu deiner Situation passt: Genau dafür gibt es mein Finanzcoaching auf Honorarbasis. Ich verkaufe dir kein Produkt und bekomme keine Provision – ich helfe dir zu verstehen, was für dich sinnvoll ist. Entscheiden und umsetzen tust du selbst, aber du bist dabei nie allein.

Hinweis: Rechtsstand ist das am 29. Mai 2026 verkündete Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156). Einzelne Details der Umsetzung werden bis zum Start noch konkretisiert. Alle Inhalte dienen der finanziellen Bildung und Wissensvermittlung und stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ich bin kein Steuerberater – für deine persönliche Steuersituation ist eine einmalige Prüfung durch einen Profi sinnvoll.